KI & Mittelstand
GPT-6.1 Terra: OpenAIs Mittelklasse wird genauer und kostet die Hälfte OpenAI hat am 26. Oktober GPT-6.1 Terra veröffentlicht. Terra ist die Mittelklasse einer Modellfamilie, die von Luna (günstig) über Terra und Sol bis Astra (stärkstes Modell) reicht. Gedacht ist das Modell für Büroarbeit wie Angebote entwerfen, technische Zeichnungen lesen, Formulare ausfüllen oder Videos schneiden. Dafür erkennt Terra, was auf dem Bildschirm zu sehen ist, und bedient Programme selbst. Fachleute nennen das Computer Use. Über die Programmierschnittstelle kostet eine Million Token Eingabe 1 US-Dollar, eine Million Token Ausgabe 5 Dollar, laut OpenAI die Hälfte des Vorgängers GPT-5.6 Terra. Token sind die Wortbausteine, nach denen KI-Anbieter abrechnen. In ChatGPT Work und im Programmierwerkzeug Codex steht Terra seit dem Start in den Tarifen Plus, Pro, Enterprise und Edu bereit. Wichtiger als der Preis ist mir die Fehlerquote. In OpenAIs internem Test mit Fragen, die zu Falschaussagen verleiten sollen, sank sie bei niedriger Denktiefe von 53,6 auf 16,7 Prozent. Das unabhängige Testlabor Artificial Analysis misst ebenfalls einen kräftigen Rückgang. In seinem Wissenstest rät Terra noch in 38 Prozent der Fälle, in denen es die Antwort nicht kennt, der Vorgänger kam auf 88 Prozent. Für Routineaufgaben im Büro dürfte Terra damit das Modell mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis bei OpenAI sein. Prüfen muss man die Ergebnisse trotzdem, weil das Modell gut jede dritte Wissenslücke weiter mit einer Vermutung füllt. KI & Mittelstand Der Bundesgerichtshof hat am 21. Oktober in vier Verfahren gegen die Schufa entschieden, wann eine Auskunftei erklären muss, wie ein Score zustande kommt (Az. I ZR 227/25 bis 230/25). Ein Score ist ein Wahrscheinlichkeitswert, den eine Software aus gespeicherten Daten errechnet, etwa zur Frage, ob jemand seine Rechnungen bezahlt. Die Kläger:innen wollten wissen, nach welcher Logik ihre Werte berechnet wurden. Formal hat die Schufa gewonnen, die Fälle gehen zurück ans Oberlandesgericht Dresden. In der Sache hat der BGH die Tür für Auskunftsansprüche aber weiter geöffnet. Schon die Berechnung eines Scores kann eine automatisierte Entscheidung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung sein, wenn ein Unternehmen seine Entscheidung über einen Vertrag maßgeblich davon abhängig macht. Das müssen die Betroffenen beweisen, die Hürde ist allerdings niedrig. Es genügt, dass ein Score übermittelt wurde und das Unternehmen kurz danach eine nachteilige Entscheidung getroffen hat. Dann gilt die Vermutung, dass der Score den Ausschlag gab. Widerlegen lässt sie sich nur mit Gegenbeweis. Wer Kund:innen nach einer Bonitätsabfrage ablehnt, sollte deshalb festhalten können, was sonst in die Entscheidung eingeflossen ist. Dieselbe Frage stellt sich bei eigenen KI-Werkzeugen, die Anfragen, Bewerbungen oder Kreditlimits vorsortieren. Ich halte das Urteil für einen Vorboten. Je mehr Entscheidungen an Software hängen, desto öfter werden Gerichte wissen wollen, wer am Ende wirklich entschieden hat.