KI & Mittelstand
Ein Prompt, über 100 gehackte Firmenwebsites Ein einzelner chinesischsprachiger Angreifer ist mit KI-Agenten in die Websites von mehr als 100 Unternehmen eingedrungen, darunter Seiten des Landmaschinenkonzerns John Deere und des Haushaltsgeräteherstellers SharkNinja. Entdeckt hat das Snorre Fagerland vom Sicherheitsunternehmen NorForge, die Nachrichtenagentur Reuters hat am 19. Oktober darüber berichtet. Die Agenten liefen über Cairn, ein frei verfügbares Programm, das mehrere KI-Agenten gemeinsam auf ein Ziel ansetzt. Sie suchen Server, die zu einer Firma gehören, finden eine öffentlich erreichbare Verwaltungsoberfläche, entdecken dort eine Schwachstelle und führen darüber eigene Befehle aus. Der Auftrag des Angreifers umfasste weniger als 100 chinesische Schriftzeichen, danach arbeiteten die Agenten ohne Aufsicht. Bis zum 18. Oktober hatten sie laut Tom's Hardware mehr als 1.200 Websites ins Visier genommen. SharkNinja zufolge war bei dem Konzern nur eine Seite mit Produktsupport-Informationen betroffen. Ein Angriffsauftrag kostete im Schnitt rund 5 Dollar, etwa jeder zehnte führte zum Ziel, schätzt NorForge. Laut dieser Auswertung liefen die Agenten des Angreifers sehr wahrscheinlich auf DeepSeek V4.1 Flash, einem günstigen chinesischen Sprachmodell. Ausgenutzt wurden altbekannte Schwachstellen, etwa manipulierbare Datenbankabfragen im Login, ungeschützte Datei-Uploads, schlampige Fehlerbehandlung und veraltete Programmbausteine. Im Werkzeugkasten eines Angreifers fanden sich Testumgebungen für die Shopsoftware Magento. Fagerland nennt die Vorgehensweise ausdrücklich keine Spielerei von Anfängern. Das Argument, für gezielte Angriffe zu klein zu sein, hat sich damit erledigt. Wenn ein Einbruchsversuch weniger kostet als ein Mittagessen, lohnt er sich auch beim Ersatzteilshop mit zwölf Beschäftigten. Ich würde diese Woche die Shop- und CMS-Software auf den neuesten Stand bringen und eine Liste aller Admin-Oberflächen anlegen lassen, die aus dem Internet erreichbar sind. Alles auf dieser Liste, was nicht öffentlich sein muss, gehört hinter ein VPN oder einen zusätzlichen Login. KI & Mittelstand Google haftet für das, was seine KI-Suche über Menschen behauptet. Nach dem Landgericht München I hat das jetzt auch das Landgericht Aachen so entschieden (Az. 8 O 268/26). Der KI-Modus der Google-Suche hatte einem Aachener Arzt Vorwürfe sexueller Nötigung und einen Rechtsstreit zugeschrieben, die einen anderen früheren Professor betrafen. Ein Kollege wies den Arzt am 28. August darauf hin, sein Anwalt verlangte noch am selben Tag die Löschung. Mitte September lehnte Google ab. Am 24. September untersagte das Gericht per einstweiliger Verfügung die weitere Verbreitung von drei Textvarianten, für jeden Verstoß droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Die Kammer wertet die KI-Antworten als Googles eigene Aussagen. Der Konzern leite nicht bloß fremde Seiten durch, die KI setze aus deren Inhalten neue Behauptungen zusammen. Prüfen hätte Google die Angaben an den eigenen Quellen ohne Weiteres können. Genauso hatte im Mai das Landgericht München I im Fall zweier Verleger argumentiert, Google kündigte damals Berufung an und einigte sich dann still. Rechtskräftig ist der Aachener Beschluss noch nicht, Google kann widersprechen. Für Unternehmen hat das zwei Seiten. Wer auf der eigenen Website einen Chatbot Auskunft geben lässt, über Produkte, Kund:innen oder Wettbewerber, sollte damit rechnen, dass ein Gericht dessen Antworten ebenfalls als Aussagen des Betreibers behandelt. Wer umgekehrt von einer KI-Suche falsch dargestellt wird, hat jetzt zwei Landgerichtsentscheidungen, auf die sich ein Anwalt stützen kann.